
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
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1. Angebote
Angebote sind freibleibend.
An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentum und Urheberrecht vor, sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden.
2. Auftragserteilung
Erteilte Aufträge sind unwiderruflich, wenn sie nicht seitens der Lieferfirma abgelehnt werden. Die widerspruchslose Entgegennahme der Auftrags-bestätigung wird als ausdrückliches Einverständnis mit den vorliegenden Bedingungen angesehen. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung des Lieferers.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers bzw. Bestellers. Versicherung gegen Transportschäden usw. erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers zu seinen Lasten.
Lieferungen an- dem Lieferer - unbekannte Firmen erfolgt nur gegen Voreinsendung des Betrages, ist dies nicht erwünscht, so sind von dem Besteller bei Erteilung des Auftrags Referenzen aufzugeben.
Kleine Abweichungen in Form und Farbe sind dem Lieferer vorbehalten. In früheren Prospekten abgebildete ältere Modelle werden nur hergestellt, so-lange der Teilefabrikate-Vorrat reicht. Lieferungsmöglichkeit und Preis wird auf Anfrage mitgeteilt. Lieferbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für den Lieferer unverbindlich, auch wenn sie mit der Bestellung zugrunde gelegt werden und der Lieferer ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen hat.
4. Lieferzeit
Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich; ihre Einhaltung setzt die Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungs-bedingungen, und den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen voraus. Unvorhergesehene Hindernisse – gleichviel, ob sie bei dem Werk des Lieferers selbst oder bei seinem Unterlieferanten eintreten – wie: Fälle höherer Gewalt und andere unverschuldete Verzögerungen in der Fertig-stellung wesentlicher Lieferteile, allgemeine Schwierigkeiten in der Material-beschaffung, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung, entbinden, soweit diese Hindernisse nach-weislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind, den Lieferer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen. Die Lieferzeit wird in solchen Fällen angemessen verlängert, wenn nicht die Lieferung überhaupt von der Lieferfirma abgelehnt wird. Teillieferungen, der-en jede als besonderes Geschäft im Sinne dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anzusehen ist, sind auf Kosten des Bestellers gestattet. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorhandenen Lieferungsverzuges eintreten. Ein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung der Lieferüberschreitung besteht nicht.
5. Verpackung
Für Verpackung werden berechnet: 3% wenn erforderlich
6. Gewährleistung und Beanstandungen
Für alle fabrikneuen Geräte der Verkäuferin beträgt die Gewährleistungsfrist ab dem Tag der Rechnungsstellung grundsätzlich 12 Monate. Für gebrauchte Geräte besteht kein Gewährleistungsanspruch. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen beim Lieferer schriftlich eingereicht sind, sie berechtigen keineswegs zur Zurückhaltung der Zahlung.
Wird eine Beanstandung vom Lieferer als berechtigt anerkannt, dann steht ihm das Recht zu, die Ware entweder ordnungs-gemäß herzustellen oder Ersatzlieferung zu leisten. Irgendwelche andere Ersatzansprüche insbeson-dere solche auf Wandlung, Minderung, Schadenersatz oder Deckungskauf, werden nicht anerkannt. Rücksendung beanstandeter Ware ohne ausdrück-liche Genehmigung des Lieferers ist nicht gestattet. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Be-schaffenheit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahren-übergang infolge ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehler-hafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Betriebsmittel entstehen. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
7. Preise
Die Preise verstehen sich in EURO, ab Werk, unverpackt. Preise sind stets freibleibend. Es werden die am Tag der gültigen Listenpreise berechnet. Die dem Verkäufer unbekannten Käufer werden in Ermangelung ausreichender Referenzen gegen vorherige Barkasse oder gegen Nachnahme beliefert.
Angebote sind freibleibend.
An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentum und Urheberrecht vor, sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden.
2. Auftragserteilung
Erteilte Aufträge sind unwiderruflich, wenn sie nicht seitens der Lieferfirma abgelehnt werden. Die widerspruchslose Entgegennahme der Auftrags-bestätigung wird als ausdrückliches Einverständnis mit den vorliegenden Bedingungen angesehen. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung des Lieferers.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers bzw. Bestellers. Versicherung gegen Transportschäden usw. erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers zu seinen Lasten.
Lieferungen an- dem Lieferer - unbekannte Firmen erfolgt nur gegen Voreinsendung des Betrages, ist dies nicht erwünscht, so sind von dem Besteller bei Erteilung des Auftrags Referenzen aufzugeben.
Kleine Abweichungen in Form und Farbe sind dem Lieferer vorbehalten. In früheren Prospekten abgebildete ältere Modelle werden nur hergestellt, so-lange der Teilefabrikate-Vorrat reicht. Lieferungsmöglichkeit und Preis wird auf Anfrage mitgeteilt. Lieferbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für den Lieferer unverbindlich, auch wenn sie mit der Bestellung zugrunde gelegt werden und der Lieferer ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen hat.
4. Lieferzeit
Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich; ihre Einhaltung setzt die Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungs-bedingungen, und den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen voraus. Unvorhergesehene Hindernisse – gleichviel, ob sie bei dem Werk des Lieferers selbst oder bei seinem Unterlieferanten eintreten – wie: Fälle höherer Gewalt und andere unverschuldete Verzögerungen in der Fertig-stellung wesentlicher Lieferteile, allgemeine Schwierigkeiten in der Material-beschaffung, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung, entbinden, soweit diese Hindernisse nach-weislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind, den Lieferer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen. Die Lieferzeit wird in solchen Fällen angemessen verlängert, wenn nicht die Lieferung überhaupt von der Lieferfirma abgelehnt wird. Teillieferungen, der-en jede als besonderes Geschäft im Sinne dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anzusehen ist, sind auf Kosten des Bestellers gestattet. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorhandenen Lieferungsverzuges eintreten. Ein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung der Lieferüberschreitung besteht nicht.
5. Verpackung
Für Verpackung werden berechnet: 3% wenn erforderlich
6. Gewährleistung und Beanstandungen
Für alle fabrikneuen Geräte der Verkäuferin beträgt die Gewährleistungsfrist ab dem Tag der Rechnungsstellung grundsätzlich 12 Monate. Für gebrauchte Geräte besteht kein Gewährleistungsanspruch. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen beim Lieferer schriftlich eingereicht sind, sie berechtigen keineswegs zur Zurückhaltung der Zahlung.
Wird eine Beanstandung vom Lieferer als berechtigt anerkannt, dann steht ihm das Recht zu, die Ware entweder ordnungs-gemäß herzustellen oder Ersatzlieferung zu leisten. Irgendwelche andere Ersatzansprüche insbeson-dere solche auf Wandlung, Minderung, Schadenersatz oder Deckungskauf, werden nicht anerkannt. Rücksendung beanstandeter Ware ohne ausdrück-liche Genehmigung des Lieferers ist nicht gestattet. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Be-schaffenheit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahren-übergang infolge ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehler-hafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Betriebsmittel entstehen. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
7. Preise
Die Preise verstehen sich in EURO, ab Werk, unverpackt. Preise sind stets freibleibend. Es werden die am Tag der gültigen Listenpreise berechnet. Die dem Verkäufer unbekannten Käufer werden in Ermangelung ausreichender Referenzen gegen vorherige Barkasse oder gegen Nachnahme beliefert.
Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ausdrücklich für den vorliegenden Auftrag, also weder rückwirkend, noch für künftige Aufträge. Bei Fakturierung wird die Mehrwertsteuer nach dem jeweiligen Satz zusätzlich in Rechung gestellt und ausgewiesen.
8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist gemäß Zahlungsvereinbarung an die Firma BAUERMEISTER Gastro-Design-GmbH zu leisten. Die Verkäuferin bestimmt, auf welche Forderungen eingehende Zahlungen zu verrechnen sind. Eventuelle mit der Zahlung entstehende Kosten und/oder Gebühren trägt der Käufer. Bei Zahlung durch Scheck werden die Forderungen erst mit deren Einlösung getilgt. Wird ein Scheck nicht eingelöst, ist die Rest- forderung sofort zur Zahlung fällig, und die Verkäuferin ist sofort berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz zu fordern. Bei verspäteter Zahlung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Landeszentralbankdiskontsatz berechnet.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zum Eingang des gesamten Rechnungs-betrages aus der Bestellung Eigentum des Lieferers. Schuldet der Besteller aus der sonstigen Geschäftsbeziehung zu dem Lieferer noch etwas oder entsteht bis zum Eingang des gesamten Rechnungsbetrages aus der Bestellung eine neue Forderung, so bleibt das Eigentum bis zur Tilgung auch dieser Forderung vorbehalten. Eine Weiterveräußerung der Ware durch den Besteller, vor Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Lieferers gestattet. Die daraus ent-stehenden Forderungsrechte werden schon jetzt an den Lieferer abge-treten. Diese Abtretung erfolgt nur zur Sicherung des Lieferers und be-rührt die Zahlungspflicht des Bestellers nicht, es sei denn, dass der Lie-ferer vom Schuldner der abgetretenen Forderung befriedigt worden ist. Der Abtretende ist verpflichtet, eingezogenen Beträge unverzüglich an den Lieferer abzuführen und sich jeder anderen Verfügung darüber zu enthalten. Wenn der Besteller später seine Verbindlichkeiten dem Lieferer gegenüber nicht oder nicht pünktlich erfüllt, in unzulässiger Weise auf die Sache einwirkt, oder wenn dem Lieferer nach Abschluss Tatsachen bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere wenn Wechselproteste oder Zahlungsvollsteckung-en in dessen Vermögen vorgenommen sind, so hat der Lieferer nach seiner Wahl ohne Fristsetzung das Recht, entweder die Ware heraus zu verlangen, ohne dass er dadurch seiner Ansprüche auf Befriedigung wegen der Kaufpreisforderung verlustig geht, oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen dem Lieferer gehöriger Waren oder diesem abgetreten Forderungen dem Lieferer so-gleich anzuzeigen. Der Besteller trägt die Kosten einer Intervention und hat sie auf Verlangen vorzulegen.
Treten in den Verhältnissen des Bestellers Umstände ein, die eine wesentlich andere Beurteilung der Kreditlage bedingen, als sie nach den seitherigen Kreditunterlagen ergab, dann werden seine laufenden Ver-pflichtungen sofort fällig. Beeinträchtigte Kredit- oder Vertrauenswürdig-keit des Bestellers, die dem Lieferer erst nachträglich bekannt werden, berechtigen den Lieferer zum Rücktritt von der Lieferung. Falls der Käufer mit der vereinbarten Teilzahlung ganz oder teilweise im Rückstand ist, oder den vorstehenden Verpflichtungen zuwiderhandelt, ist der Lieferer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und ohne gerichtliche Maß- nahme selbst oder durch einen Beauftragten, die gelieferte Ware zur Abholung zu bringen, gleichviel wo sich diese befindet, kraft einer un-widerruflichen Erlaubnis, die hierdurch erteilt ist. Eine verbotene Eigenmacht oder eine Verletzung des Hausrechts ist hierin nicht gelegen.
Geleistete Zahlungen werden in einer Höhe zurück-erstattet, die sich nach Abzug einer angemessenen Leihgebühr und Minderwertigkeit der Ware ergibt. Der Käufer kann die Ware ergänzen oder vervollständigen, wobei aber die so gewonnenen Fertig-erzeugnisse unter gleichen Bedingungen wie vor Eigentum des Lieferers verbleiben.
10. Vertretervollmacht
Die Vertreter des Lieferers sind nicht berechtigt, ohne Vorbehalt des Lieferers Zugeständnisse im Preis oder in den sonstigen Bedingungen zu machen. Ebenso sind die Vertreter ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht zum Inkasso ermächtigt. Zahlung der Rechnungen hat daher nur an die Lieferfirma zu erfolgen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich Lieferung und Zahlung, örtlich und sachlich, für alle ausdem Vertragsverhältnis unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, auch für die Wechselklagen, gilt 70439 Stuttgart in jedem Falle als vereinbart.
OBERRIEXINGEN, den 01. August 2014
8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist gemäß Zahlungsvereinbarung an die Firma BAUERMEISTER Gastro-Design-GmbH zu leisten. Die Verkäuferin bestimmt, auf welche Forderungen eingehende Zahlungen zu verrechnen sind. Eventuelle mit der Zahlung entstehende Kosten und/oder Gebühren trägt der Käufer. Bei Zahlung durch Scheck werden die Forderungen erst mit deren Einlösung getilgt. Wird ein Scheck nicht eingelöst, ist die Rest- forderung sofort zur Zahlung fällig, und die Verkäuferin ist sofort berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz zu fordern. Bei verspäteter Zahlung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Landeszentralbankdiskontsatz berechnet.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zum Eingang des gesamten Rechnungs-betrages aus der Bestellung Eigentum des Lieferers. Schuldet der Besteller aus der sonstigen Geschäftsbeziehung zu dem Lieferer noch etwas oder entsteht bis zum Eingang des gesamten Rechnungsbetrages aus der Bestellung eine neue Forderung, so bleibt das Eigentum bis zur Tilgung auch dieser Forderung vorbehalten. Eine Weiterveräußerung der Ware durch den Besteller, vor Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Lieferers gestattet. Die daraus ent-stehenden Forderungsrechte werden schon jetzt an den Lieferer abge-treten. Diese Abtretung erfolgt nur zur Sicherung des Lieferers und be-rührt die Zahlungspflicht des Bestellers nicht, es sei denn, dass der Lie-ferer vom Schuldner der abgetretenen Forderung befriedigt worden ist. Der Abtretende ist verpflichtet, eingezogenen Beträge unverzüglich an den Lieferer abzuführen und sich jeder anderen Verfügung darüber zu enthalten. Wenn der Besteller später seine Verbindlichkeiten dem Lieferer gegenüber nicht oder nicht pünktlich erfüllt, in unzulässiger Weise auf die Sache einwirkt, oder wenn dem Lieferer nach Abschluss Tatsachen bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere wenn Wechselproteste oder Zahlungsvollsteckung-en in dessen Vermögen vorgenommen sind, so hat der Lieferer nach seiner Wahl ohne Fristsetzung das Recht, entweder die Ware heraus zu verlangen, ohne dass er dadurch seiner Ansprüche auf Befriedigung wegen der Kaufpreisforderung verlustig geht, oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen dem Lieferer gehöriger Waren oder diesem abgetreten Forderungen dem Lieferer so-gleich anzuzeigen. Der Besteller trägt die Kosten einer Intervention und hat sie auf Verlangen vorzulegen.
Treten in den Verhältnissen des Bestellers Umstände ein, die eine wesentlich andere Beurteilung der Kreditlage bedingen, als sie nach den seitherigen Kreditunterlagen ergab, dann werden seine laufenden Ver-pflichtungen sofort fällig. Beeinträchtigte Kredit- oder Vertrauenswürdig-keit des Bestellers, die dem Lieferer erst nachträglich bekannt werden, berechtigen den Lieferer zum Rücktritt von der Lieferung. Falls der Käufer mit der vereinbarten Teilzahlung ganz oder teilweise im Rückstand ist, oder den vorstehenden Verpflichtungen zuwiderhandelt, ist der Lieferer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und ohne gerichtliche Maß- nahme selbst oder durch einen Beauftragten, die gelieferte Ware zur Abholung zu bringen, gleichviel wo sich diese befindet, kraft einer un-widerruflichen Erlaubnis, die hierdurch erteilt ist. Eine verbotene Eigenmacht oder eine Verletzung des Hausrechts ist hierin nicht gelegen.
Geleistete Zahlungen werden in einer Höhe zurück-erstattet, die sich nach Abzug einer angemessenen Leihgebühr und Minderwertigkeit der Ware ergibt. Der Käufer kann die Ware ergänzen oder vervollständigen, wobei aber die so gewonnenen Fertig-erzeugnisse unter gleichen Bedingungen wie vor Eigentum des Lieferers verbleiben.
10. Vertretervollmacht
Die Vertreter des Lieferers sind nicht berechtigt, ohne Vorbehalt des Lieferers Zugeständnisse im Preis oder in den sonstigen Bedingungen zu machen. Ebenso sind die Vertreter ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht zum Inkasso ermächtigt. Zahlung der Rechnungen hat daher nur an die Lieferfirma zu erfolgen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich Lieferung und Zahlung, örtlich und sachlich, für alle ausdem Vertragsverhältnis unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, auch für die Wechselklagen, gilt 70439 Stuttgart in jedem Falle als vereinbart.
OBERRIEXINGEN, den 01. August 2014
BAUERMEISTER Gastro-Design-GmbH